Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der clean4med GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Nachstehende AGB gelten für alle Verträge mit der clean4med GmbH, die mit einem Unternehmer, einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Entgegenstehende oder von den Regelungen dieser AGB abweichende Regelungen in den Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung der Bestellung des Kunden in Textform wirksam zustande.
2.3. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den im Labor und Reinraum durchgeführten Versuchen und der Bestätigung des gewählten Reinigungsverfahrens durch den Kunden.
4. Preise
4.1. Unsere Nettopreise gelten jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Preise verstehen sich EXW entsprechend Incoterms 2010. Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
5.2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
5.3 Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen wirksamen und fälligen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
6. Teillieferungen und Lieferverzug
6.1. Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar, sofern dies für den Kunde zumutbar ist und er ein objektives Interesse an der Teillieferung hat.
6.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunde hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer mit zur Erfüllung der Leistungspflicht notwendigen Reinigungsmitteln und -geräten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
6.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Kunden erforderlich.
6.4. Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunmöglichkeit kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten oder nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
6.5. Unsere Haftung bei Lieferverzug ist entsprechend Ziffer 10 dieser AGB beschränkt. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), unberührt.
7. Gefahrübergang
7.1. Werden die gereinigten Gegenstände auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort Konstanz versendet, so geht die Gefahr auf den Kunde über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmung übergeben haben.
7.2. Verzögert sich der Versand auf Verlangen des Kunden, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
8. Pfandrecht
Bezüglich unserer offenen Forderungen aus dem Vertrag sowie wegen Forderungen gegen den Kunden aus früher erbrachten Reinigungsleistungen und sonstigen Leistungen gleicher Art steht uns ein Pfandrecht an denjenigen Gegenständen des Kunden zu, die zum Zwecke der Erbringung einer Werkleistung in unseren Besitz gelangt sind. Wir geben die verpfändeten Gegenstände auf Verlangen des Kunden frei, soweit ihr Wert die ausstehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde hat die gereinigten Gegenstände nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und alle erkennbaren Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Werktagen anzuzeigen.
9.2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zur Nachbesserung berechtigt.
9.3. Beanstandungen von Teilleistungen berechtigen nicht zur Ablehnung der restlichen Leistungen, es sei denn, der Kunde ist wegen der mangelhaften Teilleistung zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
9.4. Sollten zu reinigende Gegenstände während der Reinigung mit dem gem. vorstehend Ziff. 3 festgelegten Reinigungsverfahren beschädigt werden, so haften wir nur unter Berücksichtigung der nachstehenden Ziff. 10 und nur, wenn wir den Schadenseintritt zu vertreten haben.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Wir haften für Schäden in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen, bei Übernahme einer Garantie, bei von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretendem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit, entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Verletzen wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen im Übrigen fahrlässig eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. wesentliche Vertragspflicht), ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, so dass wir insoweit auch nicht für Folgeschäden, Mehraufwendungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haften.
10.3. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
11. Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
12.1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Konstanz.
12.2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Konstanz.
Version: 0.2 – Stand: 01.04.2014